Lipödem OP Krankenkasse 2026– Kassen zahlen ab 2026
von Fischer
Das Wichtigste in Kürze:
- Kostenübernahme für alle Stadien: Ab 2026 zahlen gesetzliche Krankenkassen die Liposuktion bei Lipödem für die Stadien I bis III – sowohl ambulant als auch stationär –, sofern Diagnose, Vorbehandlung und BMI-Vorgaben erfüllt sind.
- Vier Millionen Betroffene profitieren: Der Beschluss entlastet viele Patientinnen finanziell und ermöglicht frühzeitige, wirksame Behandlung – mit Vorteilen wie Schmerzlinderung, mehr Mobilität und besserer Lebensqualität.
- Wissenschaftlich gestützt durch LIPLEG-Studie: Die Entscheidung basiert auf klinischen Daten, die zeigen, dass die operative Therapie konservativen Ansätzen deutlich überlegen ist – z. B. bei der Schmerzreduktion und Alltagsfunktion.
Revolutionärer G-BA-Beschluss 2025: Endlich Hilfe für Millionen Betroffene
Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die Liposuktion (Fettabsaugung) zur Behandlung des Lipödems wird künftig von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für alle Krankheitsstadien (I–III) als Regelleistung übernommen. Dieser Schritt bedeutet für Millionen betroffener Frauen eine immense finanzielle Entlastung und ermöglicht ihnen eine deutlich höhere Lebensqualität.
Hintergrund: Was ist ein Lipödem?
Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die hauptsächlich Frauen betrifft. Sie äußert sich durch übermäßige Fettansammlungen an Beinen und Armen, oft verbunden mit starken Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Blutergüssen und Mobilitätseinschränkungen. Betroffene leiden zudem häufig psychisch unter ihrer Erkrankung, die oft als rein ästhetisches Problem missverstanden wird.
Mehr zu "Was ist ein Lipödem?"

Was genau umfasst der neue G-BA-Beschluss?
Bislang übernahmen die Krankenkassen die Kosten für eine Liposuktion ausschließlich im Stadium III und lediglich zeitlich begrenzt. Ab 2026 gelten dauerhaft folgende Verbesserungen:
- Alle Stadien (I bis III): Jedes Krankheitsstadium wird abgedeckt.
- Ambulant und stationär: Die Behandlung von Beinen und Armen wird sowohl ambulant als auch stationär von den Kassen finanziert.
- Qualitätsstandards: Operateure müssen mindestens 50 eigenständige Liposuktionen vorweisen können und dürfen nicht dieselben Ärzte sein, die zuvor die Diagnose gestellt haben.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme im Überblick
Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Liposuktion trägt, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Diagnose durch zwei unabhängige Fachärzte (z. B. Phlebologen, Angiologen).
- Mindestens sechs Monate konservative Therapie (z. B. Kompressionstherapie, manuelle Lymphdrainage).
- Stabiler BMI innerhalb festgelegter Grenzen.
Diese Voraussetzungen sollen gewährleisten, dass die Behandlung medizinisch sinnvoll ist und optimale Ergebnisse erzielt.
Warum ist die neue Regelung entscheidend?
Das Lipödem betrifft in Deutschland etwa vier Millionen Menschen – überwiegend Frauen. Neben kosmetischen Beeinträchtigungen verursacht die Krankheit häufig Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Ödeme und eingeschränkte Beweglichkeit.
Viele Patientinnen mussten bisher die hohen Behandlungskosten von mehreren Tausend Euro selbst finanzieren. Die Neuregelung bewirkt:
- Frühzeitige Behandlungsmöglichkeit, die ein Fortschreiten der Krankheit verhindert.
- Verbesserte Lebensqualität durch deutliche Schmerzlinderung.
- Langfristige finanzielle Entlastung für das Gesundheitssystem durch weniger Folgeerkrankungen und Komplikationen.
Wissenschaftlich abgesicherte Entscheidung: Ergebnisse der LIPLEG-Studie
Der Beschluss basiert auf aussagekräftigen Zwischenergebnissen der LIPLEG-Erprobungsstudie, welche den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zu konservativen Therapien eindeutig bestätigen konnten. Die Patientinnen profitieren signifikant von einer operativen Behandlung hinsichtlich Schmerzreduktion, Mobilität und Lebensqualität.
Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Kostenübernahme
So gehen Betroffene am besten vor:
- Diagnose einholen: Zwei unabhängige Facharzttermine vereinbaren.
- Konservative Therapie beginnen: Mindestens sechs Monate konsequente Kompression und manuelle Lymphdrainage durchführen sowie dokumentieren lassen.
- Gewichtsmanagement durchführen: BMI auf stabile Werte bringen und halten.
- Fachärztliche Beratung aufsuchen: Gespräch mit spezialisierten Lipödem-Chirurgen vereinbaren, um die Liposuktion zu planen.
- Antrag bei der Krankenkasse einreichen: Vollständige Dokumentation (Diagnoseberichte, konservative Therapiemaßnahmen, BMI-Daten) bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.
Nach der Liposuktion: Worauf ist zu achten?
Nach einer Fettabsaugung beim Lipödem sollten Patientinnen einige wichtige Maßnahmen beachten, um die Heilung zu unterstützen und optimale Ergebnisse zu erzielen:
- Kompression weiterhin tragen: Nach der Operation ist es entscheidend, für mehrere Wochen bis Monate spezielle Kompressionskleidung zu tragen.
- Lymphdrainage fortsetzen: Unterstützend sollte eine manuelle Lymphdrainage weitergeführt werden, um Schwellungen zu reduzieren.
- Regelmäßige Kontrolluntersuchungen: Nachbehandlung und Kontrolle bei behandelnden Ärzten sind unerlässlich.
Langzeitvorteile der Liposuktion
Die Liposuktion bietet Patientinnen langfristige Vorteile, die weit über kosmetische Effekte hinausgehen:
- Reduktion von Schmerzen und Beschwerden: Viele Patientinnen berichten von dauerhaft verringerten Schmerzen und Druckempfindlichkeiten.
- Verbesserte Mobilität und Lebensqualität: Die Beweglichkeit nimmt deutlich zu, wodurch ein aktiverer und erfüllterer Alltag möglich wird.
- Psychische Stabilität und Selbstbewusstsein: Durch die deutliche Verbesserung ihres Zustands erfahren viele Patientinnen eine Stärkung ihres psychischen Wohlbefindens.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wer übernimmt künftig die Kosten der Liposuktion?
Ab 2026 zahlen gesetzliche Krankenkassen die Liposuktion für alle Stadien (I–III), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Darf jede Klinik die Liposuktion durchführen?
Nein, nur Ärzte mit nachgewiesener Erfahrung von mindestens 50 eigenständigen Liposuktionen dürfen die Operationen durchführen.
Wie lange muss die konservative Vorbehandlung dauern?
Die konservative Therapie muss mindestens sechs Monate durchgeführt und dokumentiert sein.
Was passiert bei einem zu hohen BMI?
Patientinnen müssen zunächst ihren BMI stabilisieren, bevor die Operation bewilligt wird.
Fazit: Ein Meilenstein für die Behandlung des Lipödems
Der aktuelle Beschluss des G-BA ist wegweisend und ermöglicht Millionen Frauen in Deutschland endlich den Zugang zu einer wirksamen Therapie, die ihre Lebensqualität erheblich steigern wird. Als unabhängiges Informationsportal unterstützen wir Sie mit fundierten Informationen.